Zugbildung bei Reise- und Güterzügen

 

Noch nie war Zugbildung einfacher als nach der Epoche V, mit der Festlegung auf einheitliche Baureihen, Wagentypen, Geschwindigkeiten. Mit der Modernisierung kam die Vereinfachung. Ab der Epoche II (DRG) mit Mehrung von Unfällen, Eisenbahnunglücken kamen einheitliche Vorschriften, die die Länderbahn- und Privatbahnvorschriften der Epoche I ablösten. Mit dem DRG Vereinheitlichungsprogramm gab es einheitliche Bestimmungen, Vorschriften und Anweisungen. Örtliche Besonderheiten an Strecken und Fahrzeugen wurden in Örtlichen Richtlinien und Besonderheiten festgehalten und jeder konnte bei Erstellung von Sonderzugfahrplänen auf Steilstreckenbestimmungen, Oberbaubelastungen (Streckenklassen), Höchstlasten, Vorhandensein von Druckluftbremsen zugreifen. Auch besonderheiten mit Vorspann- und Schiebelokomotiven waren geregelt. Auch gab es von nun an einheitliche Ladungs-, Signal- und Bremsvorschriften. Über allen Vorschriften jedoch "drohnte" die Fahrdienstvorschrift und das Signalbuch mit seinen Anhängen.

 

Sämtliche Eisenbahnvorschriften bis in die heutige Zeit unterliegen den Rechts-und Gesetzesvorschriften des jeweiligen Staates.

 

Oberster Grundsatz ist die Sicherheit - Alles andere danach...

 

Bei Unfällen kommt zur Ermittlung der Staatsanwalt und übernimmt die Unfallermittlung

 

- Alkohol ??? heute auch Drogen

- Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit

- Einhaltungen der Vorschriften und Gesetze

- Wartungszustand der Gleise, Signale und Fahrzeuge

- Witterungsbedingungen, Teperaturen, Tag oder Nacht

- Fortbildungsstand des Zug-, Lok- und Stellwerkspersonales

- Sonstige Besonderheiten am Personal, Strecke, Signale

 

Aus den jeweiligen Ermittlungen resultieren dann Schuld, Haftpflicht-und Fürsorgeverpflichtungen sowie Versicherungsfragen.

 

Kurz umrissen ein äußerst komplexes Thema, aus dem neben anderen Bestimmungen und Vorschriften Zugbildungsvorschriften entstehen.

 

Technische Grundlagen grob umrissen

 

- Spurweite (Normal-, Breit- oder Schmalspur)

- Bauart der Fahrzeuge, Offen, Gedeckt, Flach, Kessel, Sonderaufbauten

- Zulassung zur Beförderung von Personen auch Güterwagen mit Personenbesetzung (Militär, Vieh-, Zirkus-, Lazerett Transporte)

- Pufferbauarten, Zug-und Stoßvorrichtungen (Mittelpufferkupplungen bei Triebwagen) , Durchgehende Hauptluftleitung mit ein- oder mehrlösiger Bremse, Vorhandensein einer Handbremse, Gas-, Petroleum Beleuchtung bis in die 60er Jahre, Elektrische Einheits Dynamo Beleuchtung, Zugsammelschiene (Zentrale Energieversorgung heute), Stahl- oder Holzbauweise des Wagens, Drehgestellbauart, Zulässige Höchstgeschwindigkeit und Achsbelastung, Rahmenbauart

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