Öffentliche Bereiche in und an Bahnanlagen...
Bahnanlagen, Bahnsteige und Öffentliche Zugangsbereiche zur Bahn sind Neuralgische Gefahrenpunkte und bergen oft Gefahren. Bei Einhaltung der Hinweise und Wege von und zu Öffentlichen Bahnanlagen wird kaum etwas passieren. - Gemeint ist der Regelfall, sicherlich kann man stolpern, ausrutschen oder unglückliche Umstände führen zu Unfällen oder gar zum Tod, was hier nicht "ausgemalt" werden soll. Ein sensibles Thema das richtig im Modell umgesetzt werden soll. Öffentliche Zugangsbereiche sind Bahnsteige, Bahngebäude, Überwege, Fußgängerbrücken, Ladestrassen, Güterabfertigungen sowie Öffentliche Zufahrtsstrassen, Parkplätze und Wege. Hier gilt die Besondere Sicherungspflicht wie Weg-, Sperr-, Hinweisschilder, Räum-und Streupflicht, Beleuchtung, Unfall- und Brandschutz, Geländer, Treppenbefestigung, Haftpflicht der Bahn gegenüber Reisenden, Arbeitskräften in Öffentlichen Zugangsbereichen. Dies gilt auch für Mieter oder Geschäftsinhaber in und an Bahngebäuden und Anlagen. Auch Reinigung und Sauberkeit gehört dazu um Verschmutzungen, Beschädigungen bei Fahrgästen und Personen vorzubeugen. Versichert sind nicht nur Fahrgäste mit gültiger Fahrkarte, die mit der Bahn einen rechtlich gültigen Beförderungsvertrag geschlossen haben. Auch jede Person, die sich vorschriftsmäßig an Zugängen, Wegen, Bahnsteigen und Anlagen aufhält ist versichert. Bahnanlagen die Betreten werden dürfen sind Öffentlicher Zugangsbereich. Z.B. Zeitungskiosk, Läden, Abholung von Personen, Überschreiten von Weg- und Strassenübergängen oder Arbeiten an Bahnanlagen durch Firmen. Dabei ist das Einhalten der Offiziellen Wege und Zugänge besonders wichtig für den Unfallschutz. In den Unfall-, und Versicherungsrichtlinien ist dies alles geregelt und Vorschriften und Gesetzen beschrieben. Grundsatz: Alle Vorschriften in diesen Bereichen unterliegen Gesetzen, bei Unfällen aller Art werden hier Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden eingeleitet. Deshalb ist manche Vorsichtsmaßnahme oder Wartezeit keine Boshaftigkeit sondern begründet sich in Gesetzen.
Bis in die 60er Jahre war der Zugang zum Bahnsteig über den Kauf einer Bahnsteigkarte geregelt. Somit bestand Versichrungs- und Unfallschutz. Nach 1970 wurde sie abgeschafft und Bahnanlagen durften im Öffentlichen Bereich betreten werden. Bei Ladearbeiten oder Fremdarbeiten mit Fremdfirmen werden die "Fremdkräfte" Unfalltechnisch unterwiesen. Betreten von Gleisanlagen, Verhalten gegenüber Schienenfahrzeugen, Oberleitung, Strom- und Kabeltrassen. Weisungsberechtigt sind die Bahnmitarbeiter des jeweiligen Bereiches. Heute zählt das Tragen von Sicherheitswesten mit dazu. Ohne Weste keine Arbeiten im Gleis- und Bahnbereich.
Selbst Berechtigte Bahnmitarbeiter dürfen Gleisanlagen nur Betreten, wenn es ihre Dienstlichen Belange erfordern.
Diese Vorschriften und Richtlinien sind ein Teil der Gesetzgebung für dessen Einhaltung jedes EVU (Eisenbahn Verkehrsunternehmen) zu sorgen hat. Hier sind alle Nachweispflichtig. Im Schadensfall wird hier sorgfältig geprüft und ermittelt. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln hier sehr akribisch und genau, geht es doch um Menschenleben und auch um Versicherungssummen zum Teil von hohen Sachwerten. Nur der der sich korrekt verhält hat Anspruch im Schadensfall. Auch spielt Alkohol oder Suchtmittel Konsum eine entscheidende Rolle.
Bahnsteige sind öffentliche Zugangsbereiche in erhöhter Form zum Ein- und Ausstieg von Reisenden. Weiterhin können Frachten Be- und Entladen werden und müssen mit Rettungs-, Bahn- und Arbeitsfahrzeugen befahrbar sein. Ausnahmen besonders geregelt. Bahnsteigformen Haus-, Mittel-, Kopf-, Schüttbahnsteige. Angepasst werden Länge, Höhe, Breite den Baulichen und Örtlichen Gegebenheiten sowie den Betrieblichen und Verkehrlichen Anforderungen. Dabei muss die Oberfläche Eben und Begehbar sein. Heute auch Behindertengerecht.
Ein sicherer Schutz war die Bahnsteigsperre am Bahnhof...
So wurden nicht nur Fahrgäste, Mitarbeiter geschützt gegen Unfälle und auch das Unberechtigte Betreten der Bahnsteige und die Benutzung des Zuges ohne Fahrschein konnte gut eingedämmt werden. Hier mußten unaufgefordert Fahrkarten bzw. Bahnsteigkarten zum Betreten des Bahnsteiges unaufgefordert vor Betreten und Verlassen vorgezeigt werden. Bereits in der Anfangszeit ab 1835 bis in die Ende der 1960er Jahre gab es sie. Es gab den Posten des Bahnsteigschaffners hier wurden oft Frauen und Kriegsversehrte eingesetzt und waren in Lohn und Brot.
Betreten der Bahnsteige nur nach Aufforderung -
der Niveaugleiche Bahnsteige
Sie gelten als Betriebliche, Verkehrliche und Bauliche Besonderheit. Häufig bei Nebenstrecken oder auch auf Hauptstrecken fanden sich Niveaugleiche Bahnsteige und Übergänge. So ging der Reisende durch eine Sperre die nach Halt des Zuges durch den Bahnbediensteten geöffnet wurde auf den Bahnsteig zum Zug. Über die Gleis- und Bohlenübergänge. Nachdem alle Fahrgäste den Bahnsteig verlassen hatten wurde die Sperre wieder verschlossen. So bestand nur Zugang zum Fahrkarten- und Gepäckschalter, dem WC, dem Kiosk oder der Bahnhofsgaststätte. Auch später erbaute Automaten befanden sich hinter der Sperre im Öffentlichen Zugangsbereich. Hier existierte keine Unter- oder Überführung vom Gebäude zu den Bahnsteigen. Die besagte Sperre durfte nur von dem Örtlichen Mitarbeiter z.B. Fahrdienstleiter, Aufsicht, Bahnhofsmitarbeiter und während Pause, Nacht, Feiertags- und Wochenendzeiten durch das Zug- und Lokpersonal geöffnet werden. Unter Beachtung der Örtlichen Regelungen. Betriebliche Besonderheit Beachtung des Zugverkehres bei Durchfahrenden Zügen und bei Halt planmäßiger Züge. So müssen bei Halt und Überquerung der Gleise durch Reisende oft die Durchfahrenden Züge anhalten. Bei schweren Güterzügen oder Schnellfahrten hält der betreffende Reisezug am Einfahrtsignal und lässt den Durchfahrenden Zug passieren.
Auch Haltepunkte, Haltestellen gehören dazu...
Diese Form der Bahnanlagen war nicht nur im ländlichen Raum anzutreffen. Auch im Vorortverkehr spielten Haltepunkte eine wichtige Rolle. Dabei spielt das Thema Weichen oder Kreuzung- und Überholmöglichkeit eine gesonderte Rolle. Der Haltepunkt ist die einfachste Form des Bahnsteiges. In der Regel wurden Haltestellen nur für den Personenverkehr errichtet. Ladestellen und Anschlußgleise gab es auch. Im Städtischen Bereich auf Hauptbahnen befanden sich ein oder mehrere Bahnhöfe für den Personenverkehr an der Strecke. Größere Wohn- oder Industriebetriebe, Vororte, Stadtteile wurden so erschlossen. Mitunter befanden sich hier Fahrkartenschalter und schon frühzeitig Fahrkartenautomaten, Entwerter und auch Bahnsteigsperren. So sorgten Weichenverbindungen, Abzweig- und Blocksignale für eine flüssige Gestaltung der Betriebsabläufe. Oft waren Haltepunkt Wärter für Fahrscheinverkauf, Auskunft und Sauberkeit eingesetzt. Die Dienstzeit war meist in der Verkehrszeit der Züge ab 04:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Hatte der Wärter noch Blocksignale, Schranken oder Weichen zu bedienen war er rund um die Uhr auf seinem Posten eingesetzt. Heute ist ein großer Teil ehemaliger Bahnhöfe zum Haltepunkt "degradiert" durch Abbau der Bahnanlagen, Weichen, Gebäudeabriss oder Verkauf. Ein Automat, Bänke, "Glashütten", elektronische Informationssysteme sorgen für Neuzeitliches Ambiente.
Neben den Städtischen Haltepunkten die ländlichen. Besonderheit waren hier Haltestellen, deren Bahnsteig der Bürgersteig war. Nicht nur in Bad Doberan Goethe Strasse war der Bürgersteig gleich Bahnsteig auch auf dem Land so fanden sich in der Altmark, in Sachsen oder auf der Eisfelder Schmalspurbahn ländliche Haltestellen am Bahnsteig. Oft war das Buswartehäuschen auch Haltestelle für den "Bummelzug". Neben dieser Form gab es oft auf dem Land den einfachen Zugangsweg mit Wellblechhütte oder Wartehäuschen, einem Fernsprecher, Petroleumlampe und Bank. Bahnsteig war ein Erd- oder Kies Wall ohne Bahnsteigkante.
Oft ist nicht viel dazu, aber der Haltepunkt soll trotzdem gekonnt in Szene gesetzt werden. Auch liegen Haltepunkte oft Abseits vom Ort Mitten in Wald, Feld und Flur. So das sich ein Haltepunkt oft ohne weitere Bebauung an der Bahnstrecke im Modell errichten läßt. Ein Fußweg oder schmale Landstraße führt dann weiter in den Ort, was nicht so unüblich war.
Der Seiten- und Inselbahnsteig und seine Anlagen
Die meistverbreiteste Bauform der Bahnsteige ist der Seiten- und Inselbahnsteig, die individuell an die nutzbare Gleislänge, den geographischen Besonderheiten und auch den Örtlichkeiten angepasst worden sind. Es werden nach ländlichen und städtischen Anlagen auch im Modell unterschieden. Da sich die Errichtung der Bahnsteiganlagen auch nach dem Reisendenaufkommen ausrichtete. Hier gab es schon große Unterschiede. Auch spielen der Fahrplan, Gleisbelegungsdauer, der Betrieb ob Züge enden und beginnen oder Lokwechsel, Zugabstellung, Rangierarbeiten, Zwischenabstellung, Ladegeschäfte, Wagentausch auch eine wichtige Rolle. Auch Kopfgleisformen in Verbindung mit Weichen oder sogar Drehscheiben am Gleisende waren hier von Belang. Zentraler Zugang vom EG über Über- oder Unterführung sowie auch Niveaugleiche Übergänge gab es je nach Örtlichkeit. Bahnanlagen dieser Art finden sich in jeder Bahnhofsgröße. Auch Kombinationen mit Kopf- und Durchgangsgleisen findet man beim Vorbild.
Überqueren der Gleisanlagen...
Jeder Unfall ist einer zu viel, und ein Alptraum für jeden Beteiligten. Oft kostet Leichtsinn oder Unachtsamkeit Menschenleben oder zieht schwere Verletzungen, Behinderungen e.t.c. nach sich.
Dies sollen auch keine Belehrungen sein, wir sind alle Erwachsen und selbst für sich verantwortlich, nur traurig wenn dann Unschuldige mit verwickelt werden.
Für Eisenbahner gehört das Überqueren der Gleisanlagen im Dienst zu den "normalen Wegen". Sie werden jährlich einmal gegen Unterschrift belehrt und unterwiesen. Hier spielt das Verhalten gegenüber Fahrzeugen, gekennzeichnete Wege, Sicherheitsabstände und auch das Verhalten am Gleis auf Strecken mit Oberleitung dazu. Weiterhin gehört die gesundheitliche Eignung und Vorraussetzung dazu. (Hören, Sehen, Körperliche Gesundheit). Alles dies was dem Nichteisenbahner fehlt. Weiterhin ist es auch eine Versicherungsangelegenheit die gegen das Überqueren von Gleisen an Nichtoffiziellen Stellen spricht. Oft gehört es oft zum "Volkssport" oder es führen "Volkswanderwege" über Gleisanlagen. Bei Unfällen ist das Entsetzen oft groß, mit Worten, "...kann der Idiot nicht langsam fahren...", "...ich laufe hier immer entlang, es kam noch nie ein Zug...", "...soll er doch bremsen...". Um nur einige Argumente zu nennen, Grundvorraussetzung ist die Physikalische Kenntnis der 5.Klasse des Weg / Zeit Gesetzes oder Kurzum Masse mal Geschwindigkeit. Wer dies annähernd beherrscht weiß warum er lieber einen Umweg in Kauf nimmt. Auch das Verhalten an Bahnübergängen ist oft Fragwürdig da stellen sich oft dem Betrachter die "Nackenhaare" auf. Und interessant wird es auf zweigleisigen Strecken oder modernen Strecken auf denen die Gleise beidseitig im Wechsel und auf dem linken Gleis befahren werden können und plötzlich der Zug auf dem linken statt auf dem rechten Gleis kommt. Oft führt dieser Leichtsinn zu Unfällen und schlimmsten Falles zum Tode. Weitere Strafrechtliche Konsequenzen folgen durch die Staatsanwaltschaft.
Im Modell geht das natürlich alles seinen geregelten Gang. Schranke schliessen, Zug kommt und weiter geht es. Trotzdem gehören sie dazu, Weg, Strassenübergänge. Heute fallen diese oft modernen Brücken zum Opfer so das der Strassenverkehr in der Realität fliessen kann.
Im Modell stehen zahlreiche Modelle und technische Ausführungen zur Auswahl. Angefangen von einer "Wärterbude" mit Schranke bis zur modernen EBÜT Anlage in Epoche VI. Somit lassen sich auch Öffentliche Zugangsbereiche im Modell in jeder Epoche unproblematisch nachbilden.
Das modernste was es derzeitig in HO 1:87 auf dem Markt gibt ist die EBÜT Signalanlage für Vorbildgerechten Zugverkehr in Epoche VI. Es kann auch die Einbindung des Faller Carsystem erfolgen, mit haltenden und fahrenden KFZ. Viessmann Modell
Deshalb empfiehlt es sich die Bahnanlagen vorbildgerecht zu bauen, daß ihre Funktion und der Sinn dem Vorbild auch im Modell entspricht. Vorbilder zum Thema und den Nachbau oder Nachgestaltung gibt es Unmengen. Unser Thema dient als weitere Ergänzung zur Gestaltung von vorbildgerechten Bahnanlagen.